neu ab 1.1.2013: technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2
Das Bundesministerium für Arbeit hat am 03.12.12 die neue Arbeitstättenregel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände” bekanntgegeben.
Sie konkretisiert die Anforderungen an die Ausstattung mit und das Betreiben von Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen in Arbeitsstätten, sowie die damit verbundenen organisatorischen Maßnahmen.